Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

Mit uns flexibel zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) schützen Beschäftigte vor Stürzen und deren schwerwiegenden Folgen. Deshalb sollten diese min. einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden. Daher bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal mit unserer Ausbildung/Weiterbildung vor, um Prüfungen von PSA gegen Absturz rechtssicher durchzuführen.

Brauchen Sie weitere Informationen? Dann rufen Sie uns unter 05931/8484-0 an. Wir helfen Ihnen gerne!

Mit uns flexibel zur befähigten Person

An unserer Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten können Sie in unseren Schulungsräumen in Meppen-Nödike im Emsland teilnehmen oder wir kommen zu Ihnen und führen eine Inhouse-Schulung deutschlandweit in Ihrem Betrieb durch.

Profitieren Sie zudem von unserem i-NP-ut (E-Learning) und starten Sie direkt und bequem vom Smartphone, Tablet oder PC mit der Ausbildung oder Weiterbildung.

Sicher zu sicherer PSA gegen Absturz

Unsere gut ausgebildeten Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über eine langjährige Berufserfahrung und führen Sie und Ihre Mitarbeiter somit sicher zur Ausbildung zur befähigten Person von PSA gegen Absturz. Darüber hinaus wird diese Ausbildung durch umfangreiches sowie praxisbezogenes Anschauungsmaterial optimiert und führt daher zu fundiertem Hintergrundwissen.

Weiterbildung

Ebenfalls bieten wir eine Weiterbildung an, damit Sie oder Ihre Mitarbeiter als Prüfer stets auf dem aktuellen Stand sind. Denn Gesetze und Vorschriften ändern sich laufend. Des Weiteren hilft diese Weiterbildung das Fachwissen aufzufrischen und weiter zu vertiefen.

 

Unsere Ausbildung und Weiterbildung erfolgen nach:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 befähigte Person
  • DGUV Grundsatz 312-906

Unsere Ausbildungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bedeutung, Verantwortung und Haftung der befähigten Person
  • Aufgaben und Pflichten der befähigten Person
  • Sicherheitsaspekte / Unfallgefahren
  • Sicherheitstechnische Anforderungen von: Rückhaltesystemen, Auffangsystemem, Bandfalldämpfern, mitlaufenden Auffanggeräten (auch inkl. Rettungshub) und
  • Anschlagpunkten für PSA gegen Absturz
  • Die bestimmungsgemäße Benutzung
  • Das Erkennen von Schäden

 

Weitere Informationen

 

Dauer Ausbildung: 1 Tag

Preise:
Ausbildung = 591,50 € zzgl. MwSt.
Weiterbildung = 136,50 € zzgl. MwSt.

Ebenfalls erhält jeder Teilnehmer Schulungsunterlagen, eine Teilnahmebescheinigung, sowie einen Aufkleber für den Sicherheitspass.

Des Weiteren ist für die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit PSA gegen Absturz erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

Für die Ausbildung zur befähigen Person ist ein praktischer Teil erforderlich. Dieser Teil wird nach Aufwand berechnet. Für Details und die Terminabsprache wenden Sie sich gerne persönlich an uns!