nach der BetrSichV, den TRBS 1203 und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-032
Nach der Ausbildung sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen, sowie das Prüfbuch eigenständig zu führen. Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion überprüft und, falls notwendig, instand gesetzt werden.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.
Schulungsinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen und Normen
- Befähigte Person
- Anforderungen an Steigleitern/Steigeisengänge
- Besonderheiten für Schächte
- Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen
- Prüfungen
- LMB Steigeisengänge in WEA
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern/Steigeisengängen durchführen sollen.
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- körperliche sowie geistige Eignung
- Ausreichend Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich, falls diese nicht vorhanden sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung
Abschluss / Zertifikat:
Bei erfolgreicher Teilnahme und abgeschlossenen Prüfungen erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, einen Sicherheitspassaufkleber und eine NP Safety Card (Führschein).
Allgemeine Hinweise:
- Optional bieten wir alle unsere Schulungen auch
- als Präsenzschulung an
- als Inhouse Schulung an: Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
- Unsere E-Learningschulungen sind in mehreren Sprachen buchbar!
- Hierzu buchen Sie lediglich das Sprachenmodul E-Learning / iNPut 2.0 (Link) hinzu und wir liefern Ihnen die Schulung in der passenden Sprache!
- Haben Sie die Schulung bereits erfolgreich absolviert? Dann denken Sie an die jährliche Pflichtunterweisung DGUV